TanzSport Event Oberpullendorf - Die Pilotprojekte 2005


Die Pilotprojekte 2005
Date: Donnerstag, Januar 13 @ 12:51:00 CET
Topic: Archiv 2005


Um diese Turnierfom durchführen zu können, mussten beim ÖTSV nachstehend definierte Pilotprojekte eingereicht werden. Dies ermöglicht es, Bestimmungen der Turnierordnung für die speziellen Erfordernisse dieses Events anzupassen.

Zum Pilotprojekt Mehrflächenturnier     Zum Pilotprojekt Formationen Breitensport

Pilotprojekt: 2005/8 "Mehrflächenturnier"

Antragsteller: ATSC Imperial Wien, UTSK Casino Wien
Turnier: 5. und 6.3.2005
Zur Durchführung gelangende Klassen

Die Antragsteller verzichten im Jahr 2005 auf die Durchführung weiterer Bewertungsturniere.

Alle Bestimmungen im Detail:

  • Es können mehr als 5 Startklassen veranstaltet werden.
  • Die Turnierdauer für den einzelnen Teilnehmer soll auf das kürzestmögliche Ausmaß reduziert werden.
  • Parallele Turniere auf 2 oder mehr Tanzflächen - je Tanzfläche eine Wertungsrichtergruppe.
  • Ein Turnierleiter überwacht immer alle Flächen, es können sich aber mehrere TL abwechseln.
  • 2 Beisitzer je Tanzfläche unterstützen den/die jeweiligen Turnierleiter bei der zügigen Abwicklung des Turniers mit den Aufgaben lt. TO
  • Das Wechseln des WR-Panels während einer Klasse ist nicht gestattet. Es kommen 5 oder 7 WR je Panel zum Einsatz. In keinem Panel sind jedoch mehr als 2 WR aus dem selben Bundesland zulässig.
  • Der detaillierte Zeitplan wird allen Vereinen, welche Paare zum Turnier genannt haben, mind. 3 Tage vor dem Turnier zur Verfügung gestellt.
  • Staffelung der Klassen. Das Mittanzen in der nächsten Startklasse ist nur dann möglich, wenn es dazu dient, eine Klasse zustande zu bringen.
  • Einsatz von mind. einem Gerät und Team je Tanzfläche.
  • Kein Einmarsch, Vorstellung nur der Finalisten beim Aufruf für das Finale
  • Tanzfläche: die kleinste Seite muss mind. 12m breit sein (Mindestgröße 12x12=144 m2, max. 7 Paare) - in Oberpullendorf 12,5x21=262,5m2, bis zu 13 Paaren.
  • Für höhere Startklassen können mehrere Flächen zusammengezogen werden.
  • Es können bis zu 12 Paare in einer Gruppe tanzen (auch im Semifinale), mind. 20m2 je Paar vorausgesetzt.
  • Spieldauer der Musik bei mehr als 8 Paaren mind. 1’45’’ (WW und Jive mind. 1’15’’)
  • Ab 15 Paaren in einer Klasse ist diese in 3 Runden durchzuführen, bis zu 14 Paaren kann das Turnier in zwei Runden durchgeführt werden
  • Turniere bis zu 7 startenden Paaren können in einem Finale durchgeführt werden. Unter 7 Paaren ist das Turnier in jedem Fall in einer einzigen Endrunde abzuwickeln.
  • Vergabe der Marks in Vorrunde und Zwischenrunden lt. TO - Punktegleiche Paare werden ohne Stichrunde in die nächste Runde mitgenommen.
  • Vergabe der Marks im Semifinale: sind mind. 8 Paare im Semifinale, werden exakt 6 Marks vergeben, unabhängig davon, wie viele Paare insgesamt das Semifinale erreicht haben. Sind nur 7 Paare in einem Semifinale, so werden exakt 5 Marks vergeben. Punktegleiche Paare steigen in jedem Fall ohne Stichrunde in das Finale auf.
  • Alle Paare haben die Möglichkeit in jener Turnierkleidung zu starten, welcher der Kleiderordnung ihres Herkunftslandes entspricht.
  • Kein Aufzeigen der Wertung - die Wertung wird aber wie üblich ausgehängt.
  • Die Paare des Finales werden zur Siegerehrung beginnend mit dem letzten Platz im Finale aufgerufen.
  • Da der detaillierte Zeitplan allen Vereinen, welche Paare zum Turnier genannt haben, spätestens 3 Tage vor dem Turnier zur Verfügung gestellt wird, sind Nachnennungen nur nach Maßgabe des Zeitplans möglich. Der Nennungsschluss ist mit 20. Februar 2005 unbedingt einzuhalten.

    Pilotprojekt 2005/9: „Breitensportklasse Formationen“

    Antragsteller: UTSK Casino Wien, ATSC Imperial Wien
    Turnier:  TanzSport-Event Oberpullendorf, 5.3.2005

    Das Regelwerk wurde für die besonderen  Bedürfnisse von Breitensport-Formationen angepasst und basiert  auf den Regeln der Turnierordnungen des Österreichischen TanzSport-Verbandes ÖTSV und der International Dance-Sport Federation IDSF.

    1. Die Breitensportklasse wird in den Lateinamerikanischen Tänzen durchgeführt.
    2. Turnierkleidung
      Alle Herren einer Mannschaft müssen einheitlich gekleidet sein und die selbe Anzugfarbe haben. Auch alle Damen sind einheitlich gekleidet. Hilfsmittel, das Ablegen einzelner Teile sowie ein Wechsel der Kleidung während des Vortrages sind nicht zulässig.
    3. Die Musik setzt sich überwiegend aus Lateinmusik zusammen.
    4. Die Formationsmannschaften setzen sich aus mindestens 4 und maximal 10 Paaren. Zusätzliche Personen dürfen während des gesamten Formationsvortrages nicht eingesetzt werden. Pro Formationsmannschaft ist nur ein Vortrag in der jeweiligen Disziplin gestattet. Keiner der Tänzer(-innen) darf eine Startkarte des ÖTSV besitzen. Es gibt keine Alterseinschränkungen.
    5. Pro Mannschaft können bis zu 4 Ersatzpersonen eingesetzt werden. Während eines Formationsvortrages dürfen Personen nicht getauscht werden.
    6. Der Gesamtauftritt einer Formation soll 8 Minuten nicht übersteigen.
    7. Es werden 5 Wertungsrichter mit Formationserfahrung eingesetzt. Es gelten die Bewertungskriterien des ÖTSV für Formationen:
      - Rhythmus und Charakteristik
      - Tänzerische Leistung
      - Ausführung der Choreographie
      - Durchgängigkeit und Ausdruck
    8. Die Formationsmusik muss als CD oder Minidisk zur Verfügung gestellt werden. Die gesamte Musik hat sich auf einem Datenträger zu befinden.
    9. Für jede Formation werden 15 Minuten Stellprobenzeit mit Musik im Turniersaal zur Verfügung gestellt. Während dieser Zeit ist der gesamte Vortrag zumindest ein Mal mit Musik durchzutan-zen.
    10. Ein "Chairman" wird eingesetzt. Dieser muß die Proben abnehmen und jede Formation verwar-nen, die gegen die Regeln dieses Regelwerkes verstößt. Wenn während des Turniers die Regeln nicht eingehalten werden, kann er die betreffende Formation disqualifizieren.
    11. Im Turnier darf nur die Choreographie und Musik eingesetzt werden, die bei der Probe abgenommen wurde.
    12. Alle anderen anwendbaren Regeln der Turnierordnung des ÖTSV haben Gültigkeit und werden ggf. vom Chairman zur Anwendung gebracht.






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